Brauchen Sie jetzt Hilfe? Die Dargebotene Hand ist rund um die Uhr unter Telefon 143 erreichbar, anonym und kostenlos.
Mindestalter
Die Teilnahme ist nur mit 18 Jahren oder älter erlaubt. Beim Besuch dieser Website fragen wir Ihr Alter ab. Bei der Registrierung geben Sie das Geburtsdatum an. Personen unter 18 Jahren erhalten keinen Zugang.
Spielerschutz
Der Schutz der Spielenden ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben. Spielbanken müssen Massnahmen zur Früherkennung problematischen Spielverhaltens treffen und mit Spielenden sprechen, bei denen Anzeichen auftreten. Ein Teil dieser Massnahmen sind die Werkzeuge unten.
- Spielen Sie nur mit Geld, dessen Verlust Sie verkraften können.
- Legen Sie vor dem Spielen fest, wie viel Zeit und Geld Sie einsetzen.
- Versuchen Sie nicht, Verluste zurückzugewinnen.
- Spielen Sie nicht, wenn Sie müde, gestresst oder unter Alkoholeinfluss sind.
Einzahlungslimits
Mit einem Einzahlungslimit begrenzen Sie, wie viel Geld Sie in einem bestimmten Zeitraum auf Ihr Spielkonto einzahlen. Im Konto setzen Sie Tag, Woche und Monat. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung oder Aufhebung erst nach 24 Stunden. Alle Beträge sind in CHF.
Verlustlimits
Ein Verlustlimit begrenzt den Betrag, den Sie in einem Zeitraum verlieren können. Haben Sie das Limit erreicht, kann nicht weitergespielt werden, bis der Zeitraum abgelaufen ist.
Spielpausen
Mit einer Spielpause sperren Sie Einzahlung, Auszahlung und Spiel für eine begrenzte Zeit. Die Pause setzen Sie im Konto. Vorzeitig beenden lässt sie sich nicht. Der Kundendienst ist unter support@g356.slonik.store erreichbar.
Selbstausschluss
Spielsperre in der Schweiz
In der Schweiz sind Spielsperren national geregelt. Sie können sich selbst sperren lassen. Spielbanken müssen zudem Personen sperren, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllen oder deren Spielverhalten Anlass dazu gibt.
Eine Spielsperre gilt für Spielbanken mit Konzession und für deren Online-Angebote. Sie meldet sich also nicht nur bei einem einzelnen Anbieter. Dauer und Aufhebung regelt das Gesetz. Der Betreiber nennt Ihnen die Einzelheiten, wenn Sie eine Sperre beantragen.
Eine Selbstsperre bei den Spielbanken beantragen Sie beim Kundendienst unter support@g356.slonik.store. Weitere Informationen bietet die ESBK.
Der Selbstausschluss im Konto sperrt nur dieses Konto auf dieser Website. Er ersetzt keine nationale Spielsperre.
Spielsuchtprävention
Problematisches Spielverhalten entwickelt sich oft schleichend. Folgende Anzeichen sollten Sie ernst nehmen:
- Sie spielen länger oder mit mehr Geld, als Sie wollten.
- Sie denken oft ans Spielen oder planen Ihren Alltag darum.
- Sie spielen, um Verluste auszugleichen oder um Sorgen zu vergessen.
- Sie verheimlichen das Spielen oder leihen sich Geld dafür.
- Arbeit, Familie oder Freundschaften leiden unter dem Spielen.
- Sie sind gereizt oder unruhig, wenn Sie nicht spielen können.
Treffen mehrere Punkte zu, sprechen Sie mit einer Vertrauensperson oder einer Beratungsstelle. Hilfe gibt es auch für Angehörige.
Beratungsstellen
ESBK – Spielerschutz
Die Eidgenössische Spielbankenkommission informiert über Spielerschutz, Sperren und die Aufsicht über Spielbanken.
esbk.admin.chDie Dargebotene Hand – 143
Rund um die Uhr erreichbar, anonym und kostenlos. Telefon 143, auch Chat und E-Mail über die Webseite.
143.ch
Careplay
Fachinformationen und Hilfe für Menschen mit problematischem Spielverhalten sowie für Angehörige.
careplay.ch